Was ist zu tun?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist für Angehörige eine tiefgreifende emotionale Herausforderung. In einer solchen Ausnahmesituation kann es beruhigend sein, eine klare Unterstützung für die ersten Schritte zu haben. Die folgende Übersicht bietet Ihnen eine wertvolle Orientierungshilfe.

Was ist zu tun?

Der Verlust eines geliebten Menschen ist für Angehörige eine tiefgreifende emotionale Herausforderung. In einer solchen Ausnahmesituation kann es beruhigend sein, eine klare Unterstützung für die ersten Schritte zu haben. Die folgende Übersicht bietet Ihnen eine wertvolle Orientierungshilfe.

1. Todesbescheinigung

Kontaktieren Sie umgehend den Hausarzt, damit die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst. Im Falle eines Todes in einem Heim oder Krankenhaus übernimmt die jeweilige Einrichtung die Veranlassung.

2. Zeit des Abschieds

Informieren Sie die engsten Angehörigen über den Todesfall. Gibt es jemanden, der sich im Sterbehaus verabschieden möchte? Nach dem Bestattungsgesetz NRW haben Sie bis zu 36 Stunden Zeit, um die Überführung der verstorbenen Person zu organisieren. Selbstverständlich bieten wir auch die Möglichkeit einer späteren Abschiednahme in unserem Bestattungshaus. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

3. Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns! Sie können uns jederzeit unter den Telefonnummern 02234 951171 und 02227 4087 erreichen. In einem persönlichen Gespräch klären wir in aller Ruhe die nächsten Schritte, wie beispielsweise die Überführung, die erforderlichen Dokumente und die Vereinbarung eines Beratungstermins.

4. Gesprächstermin vorbereiten

Stellen Sie die erforderlichen Urkunden und Dokumente zusammen, die für die Bestattung notwendig sind. Eine Übersicht darüber, welche Dokumente benötigt werden, finden Sie weiter unten.

1. Todesbescheinigung

Kontaktieren Sie umgehend den Hausarzt, damit die Todesbescheinigung ausgestellt werden kann. Sollte der Hausarzt nicht erreichbar sein, wenden Sie sich an den ärztlichen Notdienst. Im Falle eines Todes in einem Heim oder Krankenhaus übernimmt die jeweilige Einrichtung die Veranlassung.

2. Zeit des Abschieds

Informieren Sie die engsten Angehörigen über den Todesfall. Gibt es jemanden, der sich im Sterbehaus verabschieden möchte? Nach dem Bestattungsgesetz NRW haben Sie bis zu 36 Stunden Zeit, um die Überführung der verstorbenen Person zu organisieren. Selbstverständlich bieten wir auch die Möglichkeit einer späteren Abschiednahme in unserem Bestattungshaus. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

3. Kontaktieren Sie uns

Kontaktieren Sie uns! Sie können uns jederzeit unter den Telefonnummern 02234 951171 und 02227 4087 erreichen. In einem persönlichen Gespräch klären wir in aller Ruhe die nächsten Schritte, wie beispielsweise die Überführung, die erforderlichen Dokumente und die Vereinbarung eines Beratungstermins.

4. Gesprächstermin vorbereiten

Stellen Sie die erforderlichen Urkunden und Dokumente zusammen, die für die Bestattung notwendig sind. Eine Übersicht darüber, welche Dokumente benötigt werden, finden Sie weiter unten.

Wichtige Urkunden

Halten Sie folgende Dokumente bereit:

Ledig

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde

Verheiratet

  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde oder Familienstammbuch

Geschieden

  • Personalausweis

  • Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk

Verwitwet

  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde

Die erforderlichen Dokumente müssen grundsätzlich im Original vorgelegt werden. Urkunden in einer Fremdsprache sind zusätzlich von einem vereidigten Dolmetscher zu übersetzen.

Zusätzlich benötigte Dokumente

  • Rentennummer/n zur Abmeldung, wenn der Verstorbene schon Rente bzw. Witwen/rrente, Pension oder Betriebsrente bezogen hat

  • Krankenversicherungskarte,

  • Schwerbehindertenausweis

  • Graburkunde

  • Bestattungsvorsorgeregelung, falls vorhanden

  • Versicherungspolice für Lebens- und/oder Sterbeversicherung

  • Versicherungsunterlagen

  • Vertragsunterlagen

  • Mitgliedsnummer